Weiterempfehlung zu HypoVereinsbank

Vollmacht im Todesfall gilt nicht bei der Hypovereinsbank!

Christian Lindner schrieb vor über einem Jahr

Sie haben für Ihre Angehörigen bei der Hypovereinsbank ein Vollmacht erteilt, damit auch im Todesfall bis zur endgülten Erbklärung Verfügungen möglich sind? Dann sollten Sie sich schnell eine andere Bank suchen, denn diese gilt nicht bei der Hypovereinsbank! In meinem Fall hat mir mein Onkel eine entsprechende Vollmacht erteilt - offiziell in der Bank, gemeinsamt mit dem HV-Bankberater und deren Formulare. Diese Vollmacht wurde nach dessen Ableben nicht mehr anerkannt, obwohl keine Erben widerrufen haben (Erbe war auch ich). Verfügungen wurden nur noch mit Erbnachweis zugelassen, was ja bekanntlich beim Nachlassgericht dauert. Bestattungkosten musste ich auslegen, falsche Buchungen konnte ich nicht fristgemäß korrigieren.

Das hat mir gut gefallen:

Der dirkete Kontkat mit der Beraterin in der Filiale war gut, beim Backoffice schlecht.

Das hat mir nicht so gut gefallen:

Umsetzung der Vertragsvereinbarung


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